Laderampen
Die Laderampen sind in Gebäude integriert und bilden mit Toren und Überladebrücken eine Einheit. Mit Hilfe von seitlich und oben angebrachten Gummischürzen werden größere Temperaturschwankungen, Zugluft und Eindringen von Abgasen beim Andocken von Lkw oder Wechselbrücken vermieden.
Das Öffnen der Ladetore am Gebäude erfolgt erst nach erfolgreichem Andocken des Lkw sowie des Sicherns und der Freigabe durch den Fahrer bzw. die Fahrerin.
Anfallende Arbeiten sind z. B.:
- genaues Positionieren des Fahrzeuges
- sicherheitsgerechtes Abstellen der Wechselbrücke
- Auflegen und Anpassen der Überladebrücke bzw. Hubladebühne
- Öffnen des Laderaumes und Entfernen der Ladungssicherung
Regelwerk
- Kompendium Arbeitsschutz
- DGUV Vorschrift 68 - Flurförderzeuge
- DGUV Information 208-001 - Ladebrücken
- DGUV Information 208-004 - Gabelstapler
- DGUV Information 212-016 - Warnkleidung
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