ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
für Coaching und Seminare - online, Inhouse, Präsenz oder in
Seminarräumen
SV Büro Bitzer (D.E.O.S.A. – Sachkunde
Akademie)
SV Sebastian Bitzer,
Zertifizierter Sachverständiger/Gutachter,
Knusthöhe 14,
42897 Remscheid
1.
Geltungsbereich
1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für
alle Rechtsgeschäfte des
Coaching/Seminar-Veranstalters nach diesem Vertrag mit seinem Vertragspartner,
nachstehend "Teilnehmer" genannt.
1.2 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Teilnehmer
schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Teilnehmer
nicht in Textform Widerspruch erhebt. Der Teilnehmer muss den Widerspruch
innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Veranstalter
absenden.
2. Vertragsgegenstand
2.1 Der Veranstalter bietet Gruppenveranstaltungen/Seminare an.
Diese können von maximal 25 Teilnehmern besucht werden. Eine genaue Bezeichnung
und Auflistung des Leistungsangebots wird von dem Veranstalter unter anderem in
seinen Geschäftsräumen, seiner Internetpräsenz und von diesen sonstig genutzten
Mediä bekannt gegeben, insbesondere dem vorausgehenden Angebot dieser
Dienstleistung.
2.2 Grundlegender Gegenstand des Vertrages/Aufgabenbezeichnung:
Beschreibung des Vertragsinhalts
Insbesondere wird vereinbart:
1. Durchführung einer Fachfortbildung/Seminar
rund um DIN, Norm und ASR1.7
2. Überlassung der Schulungsunterlagen an die
Teilnehmer
3. Kostenlose Nutzung der SV Büro Bitzer App
für alle Seminarteilnehmer
3. Zustandekommen des Vertrages durch Angebot, Bestellung und Bestätigung
3.1 Ein Vertrag mit dem Veranstalter kommt zustande, durch die
Übermittlung und Bestätigung der ausgefüllten und unterschriebenen
Teilnahmeerklärung/Seminaranmeldung auf dem Postweg,
per Fax, per elektronische Post oder durch mündliche Absprache und
anschließendem Nachreichen einer schriftlichen Teilnahmeerklärung, oder der
verbindlichen Online-Anmeldung unter www.torundantriebstechnik-gutachter.de/seminare
bzw. www.deosa.de
3.2 Jeder Anmelder, jedes anmeldende Unternehmen erhält nach
Eingang seiner Teilnahmeerklärung ein Bestätigungs- oder
Ablehnungsschreiben.
3.3 Die Teilnahmeerklärung ist verbindlich und kann nur nach
Absprache mit dem Veranstalter gegen Zahlung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe
von 75,- EUR/Teilnehmer für gegenstandslos erklärt werden.
3.4 Bei einer Gruppenanmeldung, beispielsweise im Falle eines
Betriebsseminar, schließt der Veranstalter mit der für die Teilnehmer
verantwortlichen bzw. mit der weisungsberechtigten Person einen
Teilnahmevertrag über und für die Gruppe ab. Diese ist ebenfalls verbindlich.
3.5 Der Veranstalter behält sich vor, bis 4 Wochen vor
Veranstaltungsbeginn, die Durchführung der Veranstaltung nach Ausschöpfung
aller Möglichkeiten abzusagen bzw. zu kündigen, wenn diese nicht zumutbar ist,
weil das Buchungsaufkommen für diese Veranstaltung so gering ist, dass die
entstehenden Kosten bezogen auf diese Veranstaltung, eine Überschreitung der
wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würden.
3.6 Das Rücktrittsrecht besteht für den Veranstalter jedoch nur,
wenn er die zu dem Rücktritt führenden Umstände nachweisen und dem Teilnehmer
ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat. Die gezahlte Teilnahmegebühr
wird unverzüglich zurückerstattet.
3.7 Zusätzlich erstattet der Veranstalter pauschal den
Buchungsaufwand des Teilnehmers, sofern
dieser von dem Ersatzangebot keinen Gebrauch macht.
4. Vertragsdauer und Vergütung, Rechnungsstellung und Bezahlung
4.1 Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell
vereinbarten Zeitpunkt.
4.2 Zahlungsmodalitäten: Die Teilnahmegebühr für die jeweilige
Veranstaltung richtet sich nach der aktuellen Preistabelle bzw. dem zugrunde
liegenden Angebot des Veranstalters zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
Der Teilnehmer kann per
0 Kreditkarte ( Online Payment )
0 Überweisung (Banküberweisung)
0 Rechnung (nach Erhalt der Rechnung/Buchungsbestätigung
gem. Fristen durch Überweisung )
0 Online-Zahlungsmodalitäten (PayPal, Stripe
o.ä., je nach Shop / Dokument )
seiner Zahlungspflicht nachkommen.
Besondere Zahlungsbedingungen:
4.3 Sämtliche Zahlungen sind sofort netto nach Rechnungsstellung
ohne jeden Abzug fällig.
Abweichende Zahlungsmodalitäten sind Kundenbezogen, dies gilt insbesondere bei gewährten Skonti. Sämtliche Seminarbuchungen werden mit Buchung durch den Auftraggeber zur Zahlung fällig, der Veranstalter behält sich vor, hierfür einen Skonto zu gewähren.
Mit
Rechnungsstellung gilt die Buchung/Seminarbestellung als verbindlich angenommen,
es gelten die vereinbarten und bestätigten Termine zwischen dem Auftraggeber
und Auftragnehmer.
Bei
Überschreitung der Zahlungstermine steht dem Veranstalter ohne weitere Mahnung
ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 2% – über dem Referenzzinssatz der
Europäischen Zentralbank gemäß dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz – zu. Das
Recht der Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt unberührt.
4.4 Barauslagen und besondere Kosten, die dem Veranstalter auf
ausdrücklichen Wunsch des Teilnehmers entstehen, werden zum Selbstkostenpreis
berechnet.
4.5 Sämtliche Leistungen des Veranstalters verstehen sich exklusiv
der gesetzlich gültigen
Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19%.
5. Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommenen Leistungen
5.1 Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag
zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer.
5.2 Werden einzelne Leistungen durch einen Teilnehmer nicht in
Anspruch genommen, so behält sich der Veranstalter vor, dennoch die gesamte
Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Dies gilt nicht, wenn der Teilnehmer
den Nachweis erbringen kann, dass kein oder lediglich ein geringer Schaden
entstanden ist.
0 Im Krankheitsfalle oder bei dem Vorliegen Höherer
Gewalt stellt der Veranstalter die
vereinbarte Leistung nicht in Rechnung.
6. Allgemeine Teilnahmebedingungen
6.1 Der Teilnehmer verhält sich vertragswidrig, wenn er ungeachtet
einer Abmahnung die
Veranstaltung nachhaltig stört, oder wenn er sich in erheblichem Maße entgegen
der
guten Sitten
verhält, so dass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung gewährleistet werden
kann. In diesem Fall behält sich der Veranstalter vor, den Teilnehmer von der
Veranstaltung
auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr in
Rechnung zu
stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer
unbenommen.
6.2 Der Seminarleiter/Coach/Trainer ist gegenüber den Teilnehmern
für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt.
6.3 Jeder Teilnehmer unterschreibt separat eine
Haftungsfreizeichnung bezüglich Personen- und
Sachschäden aufgrund der Teilnahme am Seminar/Coaching/Training.
6.5 Die Teilnehmer verpflichten sich, nicht unter Einfluss von
Alkohol oder sonstigen
Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden
beeinträchtigen können. Bei Verstößen hiergegen ist der Veranstalter
berechtigt, den
Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.
6.6 Vor der Veranstaltung muss der Trainer/Coach/Seminarleiter des
Veranstalters über
gesundheitliche Probleme und etwaige Erkrankungen informiert werden, damit der
entsprechende Teilnehmer bestmöglich vor Schaden bewahrt werden kann.
6.7 Bei erkennbaren gesundheitlichen Problemen ist der Veranstalter
berechtigt, den betreffenden
Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich
vor, die
Teilnahmegebühr anteilig in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren
Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen.
6.9 Veranstaltungen und Seminare, gerade solche im sog.
Outdoorbereich sind nie ohne ein
Restrisiko. Gegen einen Unfall und Bergung ist jeder Teilnehmer nur im Rahmen
seiner
eigenen Unfallversicherung versichert.
7. Verschwiegenheitspflicht
Der Veranstalter verpflichtet sich, während der Dauer einer Veranstaltung und
auch nach deren
Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des
Teilnehmers/Auftraggebers
Stillschweigen zu bewahren.
Im Gegenzug
obliegt die Verschwiegenheit dem Teilnehmer, Inhalte des Seminar an
Betriebsfremde oder Dritte weiter zu geben, dies betrifft sowohl
Schulungsinhalte, Kosten oder Lehrmaterialien.
8. Haftung
8.1 Der Veranstalter haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben
Fahrlässigkeit nach den
gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt
verschuldensunabhängig.
Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter ausschließlich nach den
Vorschriften des
Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden
begrenzt,
soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
gehaftet
wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der
Veranstalter in
demselben Umfang.
8.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (8.1) erstreckt sich auf
Schadensersatz neben der
Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen
vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der
Haftung
wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.
9. Sonstige Bestimmungen
Änderungen bedürfen der Schriftform.
Stand: 2019