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EU-Maschinenverordnung 2023/1230

EU-Maschinenverordnung 2023/1230

Dieser Leitfaden fasst die wichtigsten Änderungen im Vergleich zur Maschinenrichtlinie 2006/42/EG zusammen und zeigt, wie Sie sich optimal darauf vorbereiten können. Von erweiterten Pflichten bis hin zu Cybersicherheitsanforderungen – wir bieten Ihnen die entscheidenden Informationen und stellen unsere Services zur Maschinenverordnung vor.

Übersicht

    1. Hintergrund der neuen Maschinenverordnung
    2. Unterschiede zwischen Maschinenrichtlinie und Maschinenverordnung
    3. Neue Anforderungen der Maschinenverordnung
    4. Strategien für Unternehmen zur Bewältigung der Herausforderungen
    5. Umsetzung der Maschinenverordnung
Responsabile Sebastian Bitzer
Ultimo aggiornamento 23/04/2025
Tempo di completamento 1 giorno 23 ore 5 minuti
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EU-Maschinenverordnung 2023/1230

Gegenüberstellung zur EG-Maschinenrichtlinie

Analyse der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 vom 29.06.2023
Am 29. Juni 2023 wurde die EU-Maschinenverordnung (MVO) im europäischen Amtsblatt veröffentlicht. Bereits am 4. Juli 2023 wurde eine Korrektur hierzu veröffentlicht, die die diversen Termine der Anwendung der MVO ändert:
Die Wirtschaftsakteure müssen die Verordnung ab dem 20. Januar 2027 anwenden.
Einige der wesentlichen Änderungen zur Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (MRL) haben wir in diesem Papier zusammengefasst. Wir stellen Ihnen einige Änderungen vor, die aus unserer Sicht für die Industrie von Bedeutung sind. Es handelt sich dabei nicht um eine abschließende Liste aller Änderungen.
Weiterhin haben wir den Text von MVO und MRL im Anhang gegenübergestellt. Damit können Sie die Änderungen direkt am Rechtstext nachvollziehen.
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EU-Maschinenverordnung 2023/1230
Gegenüberstellung zur EG-Maschinenrichtlinie
Analyse der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 vom 29.06.2023
Am 29. Juni 2023 wurde die EU-Maschinenverordnung (MVO) im europäischen Amtsblatt veröffentlicht. Bereits am 4. Juli 2023 wurde eine Korrektur hierzu veröffentlicht, die die diversen Termine der Anwendung der MVO ändert:
Die Wirtschaftsakteure müssen die Verordnung ab dem 20. Januar 2027 anwenden.
Einige der wesentlichen Änderungen zur Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (MRL) haben wir in diesem Papier zusammengefasst. Wir stellen Ihnen einige Änderungen vor, die aus unserer Sicht für die Industrie von Bedeutung sind. Es handelt sich dabei nicht um eine abschließende Liste aller Änderungen.
Weiterhin haben wir den Text von MVO und MRL im Anhang gegenübergestellt. Damit können Sie die Änderungen direkt am Rechtstext nachvollziehen.
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EU-Maschinenverordnung 2023/1230
SO MEISTERN SIE DIE NEUEN ANFORDERUNGEN
SO MEISTERN SIE DIE NEUEN ANFORDERUNGEN
Durch proaktive Maßnahmen und Investitionen in die richtigen Technologien und Schulungen können Sie die Herausforderungen der neuen Maschinenverordnung meistern und gleichzeitig Ihre Wettbewerbsfähigkeit stärken.

Schulung und Weiterbildung: Regelmäßige Schulungen für Ihre Mitarbeiter zu den neuen Vorschriften und ihren Auswirkungen auf die tägliche Arbeit sind unerlässlich

Zusammenarbeit mit Experten*innen: Zusammenarbeit mit zertifizierten Prüfstellen, Berater*innen und Fachanwält*innen, die auf Maschinensicherheit und Compliance spezialisiert sind.

Investition in Technologie: Investitionen in moderne Technologien zur Erfüllung der Cybersicherheitsanforderungen und zur Digitalisierung von Konformitätserklärungen und Betriebsanleitungen.

Regelmäßige Überprüfung und Anpassung: Kontinuierliche Überprüfung der internen Prozesse und Anpassung an die sich entwickelnden Anforderungen und Standards der Maschinenverordnung
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KONFORMITÄTSBEWERTUNG UND ZERTIFIZIERUNG
KONFORMITÄTSBEWERTUNG UND ZERTIFIZIERUNG
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KONFORMITÄTSBEWERTUNG UND ZERTIFIZIERUNG
Die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 stellt strengere Anforderungen an die Konformitätsbewertung und Zertifizierung, insbesondere für Maschinen, die in in Anhang I aufgeführt sind. Als Unternehmen müssen Sie sicherstellen, dass Ihre Maschinen die erforderlichen Prüfungen durch Benannte Stellen bestehen, bevor sie in den Verkehr gebracht werden. Dies betrifft vor allem Maschinen mit erhöhten Sicherheitsrisiken, wie etwa solche mit KI-basierten Sicherheitsbauteilen.
Grafik: Konformitätsbewertungsverfahren
 

DIGITALE KONFORMITÄTSERKLÄRUNG UND BETRIEBSANLEITUNGEN
Die EU-Maschinenverordnung erlaubt die Einführung digitaler Konformitätserklärungen und Betriebs- und Montageanleitungen. Sie als Unternehmen können Konformitätserklärungen künftig digital bereitstellen. Für B2B-Maschinen sind auch digitale Betriebsanleitungen zulässig. Allerdings müssen Sie für nicht professionelle Nutzer*innen weiterhin mindestens die Sicherheitsinformationen in Papierform zur Verfügung stellen.
NEUE PFLICHTEN FÜR IMPORTEURE UND HÄNDLER
Die Maschinenverordnung erweitert die Pflichten für Importeure und Händler. Diese werden nun stärker in die Verantwortung genommen und müssen sicherstellen, dass die von ihnen gehandelten Maschinen den Anforderungen entsprechen. Zudem sind Sie verpflichtet, erkannte Produktrisiken den Behörden zu melden und geeignete Maßnahmen zur Risikominderung zu ergreifen.
ERWEITERUNG DES ANWENDUNGSBEREICHS
Die Maschinenverordnung erweitert den Anwendungsbereich und umfasst nun neben Maschinen und unvollständigen Maschinen auch wesentlich veränderte Maschinen. Zudem werden die sogenannten Sicherheitsbauteile um digitale Komponenten und Software, die Sicherheitsfunktionen ausführen erweitert.
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EU-Maschinenverordnung 2023/1230
NEUERUNGEN DURCH DIE MASCHINENVERORDNUNG
NEUERUNGEN DURCH DIE MASCHINENVERORDNUNG (EU) 2023/1230
Die neuen Anforderungen der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 an Unternehmen sind vielfältig und umfassen insbesondere erweiterte Sicherheitsstandards und Compliance-Verpflichtungen. Hier sind die wichtigsten Anforderungen:


ERWEITERTE SICHERHEITSANFORDERUNGEN
Die neue Maschinenverordnung fordert erweiterte Sicherheitsanforderungen, insbesondere in den Bereichen Cybersicherheit und Künstliche Intelligenz (KI). Sie müssen nun sicherstellen, dass Ihre Maschinen gegen Cyberangriffe angemessen geschützt sind und KI-Systeme gemäß den neuen Vorgaben implementiert werden. Dies umfasst Maßnahmen zur Verhinderung unbefugter Zugriffe und zur Gewährleistung, dass KI-gesteuerte Maschinen sicher und zuverlässig arbeiten.
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EU-Maschinenverordnung 2023/1230
HINTERGRUND DER NEUEN MASCHINENVERORDNUNG
HINTERGRUND DER NEUEN MASCHINENVERORDNUNG
Die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 (kurz: MVO, Englisch: Machinery Regulation) ist eine neue Regelung der Europäischen Union. Die Verordnung wurde im Juni 2023 veröffentlicht und ersetzt die bestehende Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, um den aktuellen und zukünftigen Anforderungen in Bezug auf die Sicherheit von Maschinen gerecht zu werden. Sie ist seit Juli 2023 in Kraft und gilt für Hersteller ab Januar 2027. Die Verordnung bringt zahlreiche praxisrelevante Änderungen mit sich, die für Hersteller, Bevollmächtigte, Importeure und Händler von großer Bedeutung sind.

Die Maschinenrichtlinie wird durch die neue Maschinenverordnung ersetzt, um den aktuellen und zukünftigen Anforderungen an die Maschinensicherheit gerecht zu werden.

Die zunehmende Digitalisierung und Vernetzung haben neue Sicherheitsrisiken geschaffen, die von der bisherigen Richtlinie nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Die neue Verordnung enthält spezifische Anforderungen anCybersecurity, Künstliche Intelligenz und autonome Maschinen, um diese Risiken besser zu adressieren.

Zudem schafft sie mehr Rechtssicherheit, indem sie klare und verbindliche Vorgaben für Konstruktion, Bau und Inbetriebnahme von Maschinen definiert. Dies soll die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie stärken und einen einheitlichen Standard in allen Mitgliedstaaten gewährleisten.

Die Maschinenverordnung regelt unter anderem die Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen, die bei Konstruktion und Bau von Maschinen und weiteren Produkten im Anwendungsbereich der Verordnung berücksichtigt werden müssen, um ihre Bereitstellung auf dem Markt oder ihre Inbetriebnahme zu ermöglichen. Gleichzeitig soll die Sicherheit und Gesundheit von Personen und gegebenenfalls von Haustieren und Sachen sowie – soweit anwendbar – der Umwelt zu einem hohen Maß gewährleistet werden.

Die neue Verordnung enthält erstmals auch spezifische Anforderungen an die Cybersecurity und Künstliche Intelligenz, um zu gewährleisten, dass Maschinen sicher und zuverlässig betrieben werden können.

Laut Maschinenverordnung ist eine Maschine:
„a) eine mit einem anderen Antriebssystem als der unmittelbar eingesetzten menschlichen oder tierischen Kraft ausgestattete oder dafür vorgesehene Gesamtheit miteinander verbundener Teile oder Vorrichtungen, von denen mindestens eines bzw. eine beweglich ist und die für eine bestimmte Anwendung zusammengefügt sind; 

b) eine Gesamtheit im Sinne des Buchstabens a, der lediglich die Teile fehlen, die sie mit ihrem Einsatzort oder mit ihren Energie- und Antriebsquellen verbinden; 

c) eine einbaufertige Gesamtheit im Sinne der Buchstaben a und b, die erst nach Anbringung auf einem Beförderungsmittel oder Installation in einem Gebäude oder Bauwerk funktionsfähig ist; 

d) eine Gesamtheit von Maschinen im Sinne der Buchstaben a, b und c oder von unvollständigen Maschinen, die, damit sie zusammenwirken, so angeordnet sind und betätigt werden, dass sie als Gesamtheit funktionieren; 

e) eine Gesamtheit miteinander verbundener Teile oder Vorrichtungen, von denen mindestens eines bzw. eine beweglich ist und die für Hebevorgänge zusammengefügt sind und deren einzige Antriebsquelle die unmittelbar eingesetzte menschliche Kraft ist; 

f) eine Gesamtheit im Sinne der Buchstaben a bis e, bei der lediglich das Aufspielen einer für die vom Hersteller vorgesehene bestimmte Anwendung vorgesehenen Software fehlt.“

Die europäische Maschinenverordnung gilt für alle Wirtschaftsakteure, die an der Herstellung, dem Handel sowie dem Vertrieb von Maschinen beteiligt sind. Neben Herstellern und Bevollmächtigten werden erstmals auch Importeure sowie (Online-)Händler direkt als Wirtschaftsakteure mit konkreten Pflichten adressiert.

Die wichtigen Fristen für Sie als Unternehmen rund um die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 sind:
  • 29. Juni 2023: Die neue Maschinenverordnung wird veröffentlicht.
  • 19. Juli 2023: Die Maschinenverordnung tritt in Kraft.
  • 20. Januar 2027: Hersteller müssen zu diesem Stichtag die neuen Vorschriften verbindlich einhalten. Eine Übergangsfrist gibt es nicht.

Sie können die neue Maschinenverordnung seit ihrer Veröffentlichung im Juli 2023 anwenden, müssen jedoch bis 19. Januar 2027 alle Maschinen gemäß Maschinenrichtlinie 2006/42/EG in Verkehr bringen. Für alle Maschinen, die Sie ab dem 20. Januar 2027 in Verkehr bringen, sind die neuen Anforderungen verbindlich. Es ist daher teilweise jetzt schon sinnvoll, mit der MVO zu arbeiten.

Die bisher unter der Maschinenrichtlinieharmonisierten Normen müssen neu gelistet werden. Dies ist ein erheblicher Aufwand, der mehrere Jahre dauern kann. Innerhalb der Übergangszeit von 42 Monaten arbeiten die Normengremien intensiv daran, damit möglichst viele Normen für die Listung bereitstehen. Ob alle relevanten Normen rechtzeitig harmonisiert sind, bleibt abzuwarten. Die Verordnung lässt jedoch Raum für besondere Übergangsvorschriften.

WAS SICH MIT DER NEUEN MASCHINENVERORDNUNG ÄNDERT

Mit der Maschinenverordnung hat die Europäische Union ihr Regelwerk an den aktuellen Stand der Technik angepasst. Dafür wurden im Vergleich zur aktuellen, noch gültigen Maschinenrichtlinie die Inhalte erweitert und in einigen Punkten konkretisiert.

MASCHINENRICHTLINIE VS. MASCHINENVERORDNUNG: DAS SIND DIE UNTERSCHIEDE
Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und die Maschinenverordnung 2023/1230 unterscheiden sich in mehreren wesentlichen Punkten:
≠ Aktualität und Umfang: Die Maschinenverordnung ersetzt die ältere Maschinenrichtlinie und bringt modernisierte und erweiterte Regelungen, insbesondere in Bezug auf Cybersicherheit und Künstliche Intelligenz. ≠ Übergangsfrist: Die Maschinenverordnung ist ab dem 20. Januar 2027 verbindlich anzuwenden. Bis dahin müssen die neuen Anforderungen umgesetzt werden. ≠ Rechtscharakter: Die Maschinenrichtlinie war und ist eine Richtlinie, die von den EU-Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden muss. Die Maschinenverordnung hingegen ist direkt in allen Mitgliedstaaten anwendbar und erfordert keine Umsetzung in nationales Recht. Darüber hinaus steht sie über nationalem Recht.≠ Geltungsbereich: Die Maschinenverordnung erweitert den Anwendungsbereich und erfasst mehr Produkte, darunter auch digitale Komponenten und Software, die Sicherheitsfunktionen erfüllen sowie wesentlich veränderte Maschinen. ≠ Sicherheitsanforderungen: Die Maschinenverordnung enthält erstmals spezifische Anforderungen für Cybersicherheit und KI-Systeme, die in der Maschinenrichtlinie nicht oder nur unzureichend berücksichtigt wurden.
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EU-Maschinenverordnung 2023/1230
Anhang 2
Ab dem 20.1.2027 gilt nur noch die Maschinenverordnung. Es gibt keine Übergangsphase, in der wahlweise einer der beiden Rechtstexte angewandt werden kann.
Konformitätserklärungen können datiert zeitgleich auf die Richtlinie, als auch auf die Verordnung verweisen, wenn das Produkt technisch den Anforderungen entspricht.
Im Schaubild 1 ist das Konformitätsbewertungsverfahren nach Maschinenverordnung für Anhang 1, Teil A dargestellt, im Schaubild 2 für Anhang 1, Teil B.


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Das Wichtigste in Kürze
Das Wichtigste in Kürze
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    • Die neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 bringt erweiterte Pflichten für Importeure und Händler, einschließlich strengerer behördlicher Meldepflichten.
    • Die Sicherheitsanforderungen wurden überarbeitet und umfassen nun auch Aspekte der Cybersicherheit und des maschinellen Lernens (z. B. Künstliche Intelligenz).
    • Konformitätserklärungen und Betriebsanleitungen dürfen künftig digital bereitgestellt werden, wobei für Produkte, die von Laien verwendet werden, bestimmte Einschränkungen gelten.
    • Der Anwendungsbereich der Verordnung wurde erweitert und umfasst nun auch Software und digitale Komponenten als eigenständige Sicherheitsbauteile sowie wesentlich veränderte Maschinen.
    • Bestimmte Maschinen, insbesondere Fahrzeughebebühnen sowie Maschinen und Sicherheitsbauteile mit KI-basierten Systemen für Sicherheitsfunktionen, unterliegen strengeren Prüf- und Zertifizierungspflichten durch unabhängige Stellen.
Hintergrund der neuen Maschinenverordnung Die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 (kurz: MVO) ist eine neue Regelung der Europäischen Union, die im Juni 2023 veröffentlicht wurde und die bestehende Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ersetzt. Sie ist seit Juli 2023 in Kraft und gilt für Hersteller ab Januar 2027...
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Anhang 1
Anhang 1, Teil A
Bild: © DGUV Test
Konformitätsbewertungsverfahren nach der Maschinenverordnung (MVO)
Die Maschinenverordnung wurde am 29.06.2023 im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Sie sieht eine Stichtagsregelung vor, d.h., dass bis zum 19.1.2027 ausschließlich die Maschinenrichtlinie durch die Hersteller anzuwenden ist.
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•	Ihr umfassender Leitfaden zur neuen Maschinenverordnung (EU) 2023/1230
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Dieser Leitfaden fasst die wichtigsten Änderungen im Vergleich zur Maschinenrichtlinie 2006/42/EG zusammen und zeigt, wie Sie sich optimal darauf vorbereiten können. Von erweiterten Pflichten bis hin zu Cybersicherheitsanforderungen – wir bieten Ihnen die entscheidenden Informationen und stellen unsere Services zur Maschinenverordnung vor.

Übersicht

    1. Hintergrund der neuen Maschinenverordnung
    2. Unterschiede zwischen Maschinenrichtlinie und Maschinenverordnung
    3. Neue Anforderungen der Maschinenverordnung
    4. Strategien für Unternehmen zur Bewältigung der Herausforderungen
    5. Umsetzung der Maschinenverordnung