HINTERGRUND DER NEUEN MASCHINENVERORDNUNG
Die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 (kurz: MVO, Englisch: Machinery Regulation) ist eine neue Regelung der Europäischen Union. Die Verordnung wurde im Juni 2023 veröffentlicht und ersetzt die bestehende Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, um den aktuellen und zukünftigen Anforderungen in Bezug auf die Sicherheit von Maschinen gerecht zu werden. Sie ist seit Juli 2023 in Kraft und gilt für Hersteller ab Januar 2027. Die Verordnung bringt zahlreiche praxisrelevante Änderungen mit sich, die für Hersteller, Bevollmächtigte, Importeure und Händler von großer Bedeutung sind.
Die Maschinenrichtlinie wird durch die neue Maschinenverordnung ersetzt, um den aktuellen und zukünftigen Anforderungen an die Maschinensicherheit gerecht zu werden.
Die zunehmende Digitalisierung und Vernetzung haben neue Sicherheitsrisiken geschaffen, die von der bisherigen Richtlinie nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Die neue Verordnung enthält spezifische Anforderungen anCybersecurity, Künstliche Intelligenz und autonome Maschinen, um diese Risiken besser zu adressieren.
Zudem schafft sie mehr Rechtssicherheit, indem sie klare und verbindliche Vorgaben für Konstruktion, Bau und Inbetriebnahme von Maschinen definiert. Dies soll die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie stärken und einen einheitlichen Standard in allen Mitgliedstaaten gewährleisten.
Die Maschinenverordnung regelt unter anderem die Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen, die bei Konstruktion und Bau von Maschinen und weiteren Produkten im Anwendungsbereich der Verordnung berücksichtigt werden müssen, um ihre Bereitstellung auf dem Markt oder ihre Inbetriebnahme zu ermöglichen. Gleichzeitig soll die Sicherheit und Gesundheit von Personen und gegebenenfalls von Haustieren und Sachen sowie – soweit anwendbar – der Umwelt zu einem hohen Maß gewährleistet werden.
Die neue Verordnung enthält erstmals auch spezifische Anforderungen an die Cybersecurity und Künstliche Intelligenz, um zu gewährleisten, dass Maschinen sicher und zuverlässig betrieben werden können.
Laut Maschinenverordnung ist eine Maschine:
„a) eine mit einem anderen Antriebssystem als der unmittelbar eingesetzten menschlichen oder tierischen Kraft ausgestattete oder dafür vorgesehene Gesamtheit miteinander verbundener Teile oder Vorrichtungen, von denen mindestens eines bzw. eine beweglich ist und die für eine bestimmte Anwendung zusammengefügt sind;
b) eine Gesamtheit im Sinne des Buchstabens a, der lediglich die Teile fehlen, die sie mit ihrem Einsatzort oder mit ihren Energie- und Antriebsquellen verbinden;
c) eine einbaufertige Gesamtheit im Sinne der Buchstaben a und b, die erst nach Anbringung auf einem Beförderungsmittel oder Installation in einem Gebäude oder Bauwerk funktionsfähig ist;
d) eine Gesamtheit von Maschinen im Sinne der Buchstaben a, b und c oder von unvollständigen Maschinen, die, damit sie zusammenwirken, so angeordnet sind und betätigt werden, dass sie als Gesamtheit funktionieren;
e) eine Gesamtheit miteinander verbundener Teile oder Vorrichtungen, von denen mindestens eines bzw. eine beweglich ist und die für Hebevorgänge zusammengefügt sind und deren einzige Antriebsquelle die unmittelbar eingesetzte menschliche Kraft ist;
f) eine Gesamtheit im Sinne der Buchstaben a bis e, bei der lediglich das Aufspielen einer für die vom Hersteller vorgesehene bestimmte Anwendung vorgesehenen Software fehlt.“
Die europäische Maschinenverordnung gilt für alle Wirtschaftsakteure, die an der Herstellung, dem Handel sowie dem Vertrieb von Maschinen beteiligt sind. Neben Herstellern und Bevollmächtigten werden erstmals auch Importeure sowie (Online-)Händler direkt als Wirtschaftsakteure mit konkreten Pflichten adressiert.
Die wichtigen Fristen für Sie als Unternehmen rund um die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 sind:
- 29. Juni 2023: Die neue Maschinenverordnung wird veröffentlicht.
- 19. Juli 2023: Die Maschinenverordnung tritt in Kraft.
- 20. Januar 2027: Hersteller müssen zu diesem Stichtag die neuen Vorschriften verbindlich einhalten. Eine Übergangsfrist gibt es nicht.
Sie können die neue Maschinenverordnung seit ihrer Veröffentlichung im Juli 2023 anwenden, müssen jedoch bis 19. Januar 2027 alle Maschinen gemäß Maschinenrichtlinie 2006/42/EG in Verkehr bringen. Für alle Maschinen, die Sie ab dem 20. Januar 2027 in Verkehr bringen, sind die neuen Anforderungen verbindlich. Es ist daher teilweise jetzt schon sinnvoll, mit der MVO zu arbeiten.
Die bisher unter der Maschinenrichtlinieharmonisierten Normen müssen neu gelistet werden. Dies ist ein erheblicher Aufwand, der mehrere Jahre dauern kann. Innerhalb der Übergangszeit von 42 Monaten arbeiten die Normengremien intensiv daran, damit möglichst viele Normen für die Listung bereitstehen. Ob alle relevanten Normen rechtzeitig harmonisiert sind, bleibt abzuwarten. Die Verordnung lässt jedoch Raum für besondere Übergangsvorschriften.
WAS SICH MIT DER NEUEN MASCHINENVERORDNUNG ÄNDERT
Mit der Maschinenverordnung hat die Europäische Union ihr Regelwerk an den aktuellen Stand der Technik angepasst. Dafür wurden im Vergleich zur aktuellen, noch gültigen Maschinenrichtlinie die Inhalte erweitert und in einigen Punkten konkretisiert.
MASCHINENRICHTLINIE VS. MASCHINENVERORDNUNG: DAS SIND DIE UNTERSCHIEDE
Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und die Maschinenverordnung 2023/1230 unterscheiden sich in mehreren wesentlichen Punkten:
≠ Aktualität und Umfang: Die Maschinenverordnung ersetzt die ältere Maschinenrichtlinie und bringt modernisierte und erweiterte Regelungen, insbesondere in Bezug auf Cybersicherheit und Künstliche Intelligenz. ≠ Übergangsfrist: Die Maschinenverordnung ist ab dem 20. Januar 2027 verbindlich anzuwenden. Bis dahin müssen die neuen Anforderungen umgesetzt werden. ≠ Rechtscharakter: Die Maschinenrichtlinie war und ist eine Richtlinie, die von den EU-Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden muss. Die Maschinenverordnung hingegen ist direkt in allen Mitgliedstaaten anwendbar und erfordert keine Umsetzung in nationales Recht. Darüber hinaus steht sie über nationalem Recht.≠ Geltungsbereich: Die Maschinenverordnung erweitert den Anwendungsbereich und erfasst mehr Produkte, darunter auch digitale Komponenten und Software, die Sicherheitsfunktionen erfüllen sowie wesentlich veränderte Maschinen. ≠ Sicherheitsanforderungen: Die Maschinenverordnung enthält erstmals spezifische Anforderungen für Cybersicherheit und KI-Systeme, die in der Maschinenrichtlinie nicht oder nur unzureichend berücksichtigt wurden.