EU-Maschinenverordnung 2023/1230
Dieser Leitfaden fasst die wichtigsten Änderungen im Vergleich zur Maschinenrichtlinie 2006/42/EG zusammen und zeigt, wie Sie sich optimal darauf vorbereiten können. Von erweiterten Pflichten bis hin zu Cybersicherheitsanforderungen – wir bieten Ihnen die entscheidenden Informationen und stellen unsere Services zur Maschinenverordnung vor.
Übersicht
- Hintergrund der neuen Maschinenverordnung
- Unterschiede zwischen Maschinenrichtlinie und Maschinenverordnung
- Neue Anforderungen der Maschinenverordnung
- Strategien für Unternehmen zur Bewältigung der Herausforderungen
- Umsetzung der Maschinenverordnung
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Responsabile | Sebastian Bitzer |
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Ultimo aggiornamento | 23/04/2025 |
Tempo di completamento | 1 giorno 23 ore 5 minuti |
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Anhang 2
Ab dem 20.1.2027 gilt nur noch die Maschinenverordnung. Es gibt keine Übergangsphase, in der wahlweise einer der beiden Rechtstexte angewandt werden kann.
Konformitätserklärungen können datiert zeitgleich auf die Richtlinie, als auch auf die Verordnung verweisen, wenn das Produkt technisch den Anforderungen entspricht.
Im Schaubild 1 ist das Konformitätsbewertungsverfahren nach Maschinenverordnung für Anhang 1, Teil A dargestellt, im Schaubild 2 für Anhang 1, Teil B.
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Anhang 1
Anhang 1, Teil A
Bild: © DGUV Test
Konformitätsbewertungsverfahren nach der Maschinenverordnung (MVO)
Die Maschinenverordnung wurde am 29.06.2023 im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Sie sieht eine Stichtagsregelung vor, d.h., dass bis zum 19.1.2027 ausschließlich die Maschinenrichtlinie durch die Hersteller anzuwenden ist.
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