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EU-Maschinenverordnung 2023/1230

EU-Maschinenverordnung 2023/1230

Dieser Leitfaden fasst die wichtigsten Änderungen im Vergleich zur Maschinenrichtlinie 2006/42/EG zusammen und zeigt, wie Sie sich optimal darauf vorbereiten können. Von erweiterten Pflichten bis hin zu Cybersicherheitsanforderungen – wir bieten Ihnen die entscheidenden Informationen und stellen unsere Services zur Maschinenverordnung vor.

Übersicht

    1. Hintergrund der neuen Maschinenverordnung
    2. Unterschiede zwischen Maschinenrichtlinie und Maschinenverordnung
    3. Neue Anforderungen der Maschinenverordnung
    4. Strategien für Unternehmen zur Bewältigung der Herausforderungen
    5. Umsetzung der Maschinenverordnung
Responsabile Sebastian Bitzer
Ultimo aggiornamento 23/04/2025
Tempo di completamento 1 giorno 23 ore 5 minuti
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EU-Maschinenverordnung 2023/1230

Gegenüberstellung zur EG-Maschinenrichtlinie

Analyse der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 vom 29.06.2023
Am 29. Juni 2023 wurde die EU-Maschinenverordnung (MVO) im europäischen Amtsblatt veröffentlicht. Bereits am 4. Juli 2023 wurde eine Korrektur hierzu veröffentlicht, die die diversen Termine der Anwendung der MVO ändert:
Die Wirtschaftsakteure müssen die Verordnung ab dem 20. Januar 2027 anwenden.
Einige der wesentlichen Änderungen zur Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (MRL) haben wir in diesem Papier zusammengefasst. Wir stellen Ihnen einige Änderungen vor, die aus unserer Sicht für die Industrie von Bedeutung sind. Es handelt sich dabei nicht um eine abschließende Liste aller Änderungen.
Weiterhin haben wir den Text von MVO und MRL im Anhang gegenübergestellt. Damit können Sie die Änderungen direkt am Rechtstext nachvollziehen.
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EU-Maschinenverordnung 2023/1230
Gegenüberstellung zur EG-Maschinenrichtlinie
Analyse der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 vom 29.06.2023
Am 29. Juni 2023 wurde die EU-Maschinenverordnung (MVO) im europäischen Amtsblatt veröffentlicht. Bereits am 4. Juli 2023 wurde eine Korrektur hierzu veröffentlicht, die die diversen Termine der Anwendung der MVO ändert:
Die Wirtschaftsakteure müssen die Verordnung ab dem 20. Januar 2027 anwenden.
Einige der wesentlichen Änderungen zur Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (MRL) haben wir in diesem Papier zusammengefasst. Wir stellen Ihnen einige Änderungen vor, die aus unserer Sicht für die Industrie von Bedeutung sind. Es handelt sich dabei nicht um eine abschließende Liste aller Änderungen.
Weiterhin haben wir den Text von MVO und MRL im Anhang gegenübergestellt. Damit können Sie die Änderungen direkt am Rechtstext nachvollziehen.
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EU-Maschinenverordnung 2023/1230
SO MEISTERN SIE DIE NEUEN ANFORDERUNGEN
SO MEISTERN SIE DIE NEUEN ANFORDERUNGEN
Durch proaktive Maßnahmen und Investitionen in die richtigen Technologien und Schulungen können Sie die Herausforderungen der neuen Maschinenverordnung meistern und gleichzeitig Ihre Wettbewerbsfähigkeit stärken.

Schulung und Weiterbildung: Regelmäßige Schulungen für Ihre Mitarbeiter zu den neuen Vorschriften und ihren Auswirkungen auf die tägliche Arbeit sind unerlässlich

Zusammenarbeit mit Experten*innen: Zusammenarbeit mit zertifizierten Prüfstellen, Berater*innen und Fachanwält*innen, die auf Maschinensicherheit und Compliance spezialisiert sind.

Investition in Technologie: Investitionen in moderne Technologien zur Erfüllung der Cybersicherheitsanforderungen und zur Digitalisierung von Konformitätserklärungen und Betriebsanleitungen.

Regelmäßige Überprüfung und Anpassung: Kontinuierliche Überprüfung der internen Prozesse und Anpassung an die sich entwickelnden Anforderungen und Standards der Maschinenverordnung
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KONFORMITÄTSBEWERTUNG UND ZERTIFIZIERUNG
KONFORMITÄTSBEWERTUNG UND ZERTIFIZIERUNG
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KONFORMITÄTSBEWERTUNG UND ZERTIFIZIERUNG
Die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 stellt strengere Anforderungen an die Konformitätsbewertung und Zertifizierung, insbesondere für Maschinen, die in in Anhang I aufgeführt sind. Als Unternehmen müssen Sie sicherstellen, dass Ihre Maschinen die erforderlichen Prüfungen durch Benannte Stellen bestehen, bevor sie in den Verkehr gebracht werden. Dies betrifft vor allem Maschinen mit erhöhten Sicherheitsrisiken, wie etwa solche mit KI-basierten Sicherheitsbauteilen.
Grafik: Konformitätsbewertungsverfahren
 

DIGITALE KONFORMITÄTSERKLÄRUNG UND BETRIEBSANLEITUNGEN
Die EU-Maschinenverordnung erlaubt die Einführung digitaler Konformitätserklärungen und Betriebs- und Montageanleitungen. Sie als Unternehmen können Konformitätserklärungen künftig digital bereitstellen. Für B2B-Maschinen sind auch digitale Betriebsanleitungen zulässig. Allerdings müssen Sie für nicht professionelle Nutzer*innen weiterhin mindestens die Sicherheitsinformationen in Papierform zur Verfügung stellen.
NEUE PFLICHTEN FÜR IMPORTEURE UND HÄNDLER
Die Maschinenverordnung erweitert die Pflichten für Importeure und Händler. Diese werden nun stärker in die Verantwortung genommen und müssen sicherstellen, dass die von ihnen gehandelten Maschinen den Anforderungen entsprechen. Zudem sind Sie verpflichtet, erkannte Produktrisiken den Behörden zu melden und geeignete Maßnahmen zur Risikominderung zu ergreifen.
ERWEITERUNG DES ANWENDUNGSBEREICHS
Die Maschinenverordnung erweitert den Anwendungsbereich und umfasst nun neben Maschinen und unvollständigen Maschinen auch wesentlich veränderte Maschinen. Zudem werden die sogenannten Sicherheitsbauteile um digitale Komponenten und Software, die Sicherheitsfunktionen ausführen erweitert.