Sicherheitsbeauftragter
Arbeitsschutz ist ein wichtiges Thema für jedes Unternehmen und jeden Beschäftigten. Arbeitsunfälle verursachen Leid und Ausfallzeiten. Ein gelebter Arbeitsschutz beginnt bei den Verantwortlichen, die ihrer Vorbildfunktion gerecht werden. Tagtäglich muss aber auch jeder Beschäftigte die nötige Sensibilität haben, Gefahrensituationen zu erkennen und zu vermeiden sowie Sicherheitsregeln zu beachten. Sicherheitsbeauftragte sind hierfür wichtige „Helfer“!
01 | Rolle und Aufgabe
Sicherheitsbeauftragte sind vom Unternehmer/in bestelle Personen, die bei der Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung der Arbeitsunfälle, Berufserkrankungen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren unterstützen. Folgende Punkte gehören zu ihren Aufgaben:
- Sich überzeugen vom Vorhandensein / der ordnungsgemäßen Benutzung der vorgeschriebenen Schutzeinrichtungen und persönlichen Schutzausrüstung.
- Aufmerksam machen auf Unfall- und Gesundheitsgefahren.
Die Durchführung erfolgt ehrenamtlich / freiwillig während der Arbeitszeit. Sicherheitsbeauftragte haben keine Weisungsbefugnis und keine rechtliche Verantwortung.¹
02 | Auswahlkriterien / Qualifikation
Über folgende Voraussetzungen sollten Sicherheitsbeauftragte verfügen:
- Akzeptanz unter den Kolleginnen und Kollegen
- Sozialkompetenz
- Eine gute Beobachtungsgabe
- Erkennen von Stärken und Schwächen im eigenen Bereich
- Fingerspitzengefühl und Überzeugungsvermögen
- Engagiert, teamfähig und kontaktfreudig
- Berufserfahrung / Fachkunde im Zuständigkeitsbereich
- Gutes technisches Verständnis
- Teilnahme an Aus- und Fortbildungsveranstaltungen im Arbeitsschutz¹
03 | Anzahl benötigter Sicherheitsbeauftragter
Sicherheitsbeauftragte müssen in allen Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten bestellt werden. Folgende Kriterien sind für die benötigte Anzahl entscheidend:
- Bestehende Unfall- und Gesundheitsgefahren im Betrieb:
Potenzielle Unfallschwere bei Tätigkeiten / Unfallhäufigkeit im Bereich
- Räumliche Nähe des Sicherheitsbeauftragten zu den Kolleginnen / Kollegen:
- Durchführung der Tätigkeit in gleichen Bereichen / Hallenteilen / Standorten
- Zeitliche Nähe des Sicherheitsbeauftragten zu den Kolleginnen / Kollegen:
- Z. B. Abdeckung von Schichtarbeit
- Fachliche Nähe des Sicherheitsbeauftragten zu den Kolleginnen / Kollegen:
- Knowhow über die Tätigkeiten und die möglichen Unfallschwerpunkte
Anzahl der Beschäftigten:
Sicherheitsbeauftragte sollten die von ihnen betreuten Beschäftigten persönlich kennen. Je größer ein Betrieb ist, desto eher entsteht ein zusätzlicher Bedarf an Sicherheitsbeauftragten.²
04 | Unterschied Sicherheitsfachkraft und Sicherheitsbeauftragter
Sicherheitsfachkraft (Sifa):
Das sind Sicherheitsingenieure, Techniker und Meister, die dafür ausgebildet sind. Sie haben eine der Betriebsleitung direkt zugeordnete Stabsstelle. Ihre Aufgabe ist es den Arbeitgeber und die betrieblichen Führungskräfte bei der Unfallverhütung und beim Arbeitsschutz fachkundig zu beraten und wirksam zu unterstützen.²
Sicherheitsbeauftragter (Sibe):
Sicherheitsbeauftragte haben bei der Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten ebenfalls eine unterstützende Aufgabe. Die Sicherheitsbeauftragten wirken aber nicht wie die Sicherheitsfachkräfte von einer Stabstelle, sondern in ehrenamtlicher Tätigkeit in ihrem jeweiligen Arbeitsbereich.²
¹ https://publikationen.dguv.de/...;
² https://publikationen.dguv.de/...;