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    • Die neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 bringt erweiterte Pflichten für Importeure und Händler, einschließlich strengerer behördlicher Meldepflichten.
    • Die Sicherheitsanforderungen wurden überarbeitet und umfassen nun auch Aspekte der Cybersicherheit und des maschinellen Lernens (z. B. Künstliche Intelligenz).
    • Konformitätserklärungen und Betriebsanleitungen dürfen künftig digital bereitgestellt werden, wobei für Produkte, die von Laien verwendet werden, bestimmte Einschränkungen gelten.
    • Der Anwendungsbereich der Verordnung wurde erweitert und umfasst nun auch Software und digitale Komponenten als eigenständige Sicherheitsbauteile sowie wesentlich veränderte Maschinen.
    • Bestimmte Maschinen, insbesondere Fahrzeughebebühnen sowie Maschinen und Sicherheitsbauteile mit KI-basierten Systemen für Sicherheitsfunktionen, unterliegen strengeren Prüf- und Zertifizierungspflichten durch unabhängige Stellen.
Hintergrund der neuen Maschinenverordnung Die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 (kurz: MVO) ist eine neue Regelung der Europäischen Union, die im Juni 2023 veröffentlicht wurde und die bestehende Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ersetzt. Sie ist seit Juli 2023 in Kraft und gilt für Hersteller ab Januar 2027...
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