EU-Maschinenverordnung 2023/1230
Poslední aktualizace:
23.04.2025
Dokončeno
KONFORMITÄTSBEWERTUNG UND ZERTIFIZIERUNG
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KONFORMITÄTSBEWERTUNG UND ZERTIFIZIERUNG
Die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 stellt strengere Anforderungen an die Konformitätsbewertung und Zertifizierung, insbesondere für Maschinen, die in in Anhang I aufgeführt sind. Als Unternehmen müssen Sie sicherstellen, dass Ihre Maschinen die erforderlichen Prüfungen durch Benannte Stellen bestehen, bevor sie in den Verkehr gebracht werden. Dies betrifft vor allem Maschinen mit erhöhten Sicherheitsrisiken, wie etwa solche mit KI-basierten Sicherheitsbauteilen.
Grafik: Konformitätsbewertungsverfahren
DIGITALE KONFORMITÄTSERKLÄRUNG UND BETRIEBSANLEITUNGEN
Die EU-Maschinenverordnung erlaubt die Einführung digitaler Konformitätserklärungen und Betriebs- und Montageanleitungen. Sie als Unternehmen können Konformitätserklärungen künftig digital bereitstellen. Für B2B-Maschinen sind auch digitale Betriebsanleitungen zulässig. Allerdings müssen Sie für nicht professionelle Nutzer*innen weiterhin mindestens die Sicherheitsinformationen in Papierform zur Verfügung stellen.
NEUE PFLICHTEN FÜR IMPORTEURE UND HÄNDLER
Die Maschinenverordnung erweitert die Pflichten für Importeure und Händler. Diese werden nun stärker in die Verantwortung genommen und müssen sicherstellen, dass die von ihnen gehandelten Maschinen den Anforderungen entsprechen. Zudem sind Sie verpflichtet, erkannte Produktrisiken den Behörden zu melden und geeignete Maßnahmen zur Risikominderung zu ergreifen.
ERWEITERUNG DES ANWENDUNGSBEREICHS
Die Maschinenverordnung erweitert den Anwendungsbereich und umfasst nun neben Maschinen und unvollständigen Maschinen auch wesentlich veränderte Maschinen. Zudem werden die sogenannten Sicherheitsbauteile um digitale Komponenten und Software, die Sicherheitsfunktionen ausführen erweitert.
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